Elektrogerate
Die unbefugte Verwendung elektronischer Geräte einschließlich Laptops, persönlicher digitaler Assistenten (PDAs), CD-Player, elektronischer Spiele oder Übertragungsgeräte, ferngesteuerter Spielzeuge und Handfunkgeräte ist grundsätzlich verboten und strafbar. Die Verwendung von Hörgeräten und Herzschrittmachern ist zweifellos gestattet.
Mobiltelefone, Smartphones oder vergleichbare tragbare Elektrogeräte mit Antennen verfügen im Allgemeinen über eingebettete Funktionen (wie z. B. Spiele, Kamera, Video, Agenda, E-Mail, Media Player und zahlreiche weitere Funktionen). Diese Geräte können ausschließlich im Flugzeugmodus verwendet werden. Der Flugzeugmodus deaktiviert die eingebettete Antenne und die Übertragung von Funktionen, sodass einer Verwendung des Geräts im Flugzeug nichts entgegen steht.
Die Verwendung der Funktionsübertragung von Telefonen oder tragbarer Elektrogeräten während des Fluges ist grundsätzlich verboten.